Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die Petition ist unbegründet, da es keinen Leerstand und erst recht keinen Verfall im Bereich der Fußgägnerzone gibt. Da der Petent in der Fußgängerzone ansässig ist, drängt sich der Verdacht auf, daß hier lediglich die Petition als Vorwand zur eigen Umsatzsteigerung dienen soll. Die Fußgägnerzone hat mit der wirtschaftlichen Situation Ottweilers überhaupt nicht zu tun.

Quelle: eigene Meinung

1.3

1 Gegenargument
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