Wissenschaft

Für gute Forschung und Lehre – Argumente gegen die Exzellenzinitiative

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
3.047 Unterstützende 2.951 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.047 Unterstützende 2.951 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Wie soll ein System mit Befristungsquoten zwischen 70%-90% Exzellenz hervorbringen? Wenn Wissenschaftler nur noch um ihr berufliches Überleben kämpfen, auf Familie, Freunde und Hobbies verzichten müssen, sich ständig mit erheblichem Aufwand um die nächsten Gelder für die Fortsetzung ihrer Arbeit bzw. die Verlängerung ihrer Stelle kümmern müssen, bleibt für Forschung und Lehre kaum noch Energie und Motivation.

Quelle:

4.2

1 Gegenargument
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Wenn man nur ca. 10% der Top-Elite für überproportional viel Geld eine Perspektive gibt und den Rest, der "nur" gute, solide Arbeit leistet, nach 12 Jahren "Qualifizierungsphase" ins Ausland, in die Arbeitslosigkeit oder ins Hausfrauendasein, in unterqualifizierte Tätigkeiten o.ä. verabschiedet, kann das wirklich volkswirtschaftlich Sinn machen?

Quelle:

4.0

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Die "Exzellenz"-Initiative führt in Geisteswissenschaften nicht zu sinnvollen Forschungszusammenhängen, sondern zu Macht-Clustern, über die die Verteilung von Mitteln und Ressourcen in wenigen Händen monopolisiert wird. Bei der DFG haben Einzelanträge daher kaum noch Chancen. Man wird also gezwungen, ernsthafte Forschungsvorhaben umzubiegen und mit einer der vorgegebenen Leit-Rhetoriken zu verwässern. Das hat zerstört Pluralismus und eigenständige Urteilsbildung - und fördert Mittelmaß und Angepasstheit.

Quelle:

3.6

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Geschäftsstelle Wissenschaftsrat

Ich frage mich, wie der Wissenschaftsrat (und ergänzend seine Geschäftsstelle) Aufgaben nach Art. 91 b GG im Rahmen der Exzellenzinitiative (dauerhaft) wahrnehmen und mitverantwortlich für die Vergabe von rd. 150 Mio € Fördermitteln jährlich für die Exzellenzuniversitäten sein kann? Der Wissenschaftsrat selbst besitzt nach dem zugrunde liegenden Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern keine Rechtsform, und damit keine Rechtsfähigkeit. Mit anderen Worten: er kann nicht wirksam im Rechtsverkehr auftreten, z.B. keine Verträge für die Organisation des Verfahrens u.ä. schließen.

Quelle: Verwaltungsabkommen

3.1

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Es macht durchaus Sinn, die Wissenschaftler*innen und Studierenden eines bestimmten Forschungsfeldes an einigen wenigen Standorten zu sammeln. Denn Wissenschaft lebt von Diskussion un Kollaboration. Das spricht gegen die in der Petition vorgeschlagene Förderung in der Breite und für die Schaffung thematischer Cluster.

Quelle:

2.4

2 Gegenargumente
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