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Novelle Denkmalschutzgestz NRW vom März 2021

Der erste Absatz formuliert das neue Ziel des sogenannten Denkmalschutzgesetzes. §1, (1) "[...] Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten sowie nach Maßgabe dieses Gesetzes Denkmäler zu schützen und zu pflegen. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken." Der letzte Satz hat es in sich. Die Nutzung kann ausschlaggebend für den Schutz und die Pflege der Denkmale sein. Oberste Priorität verfolgt die wissenschaftliche Erfassung und Publikation des Denkmals; nicht gleichwertig der Erhalt.

Quelle: www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2021-03/2021_03_03_hp-dschg.pdf

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