Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

veränderter Denkmalbegriff

Die geplante Gesetzesänderung verändert den Denkmalbegriff: Die bisherige Definition wird ergänzt um ein vorrangiges Kriterium "aus alter Zeit". Damit fallen von vornherein alle potentiellen Denkmäler aus der Gegenwart oder der näheren Vergangenheit (man denke z.B. an die Bauten des gerade verstorbenen Gottfried Böhm) aus dem Schutzbereich des Gesetzes heraus, unabhängig von ihrem kulturellen oder wissenschaftlichen Wert.

Quelle: Vergleich von Paragraf 2 S.1 des DSchG in der aktuellen Fassung mit der geplanten Neufassung

4.4

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern