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angeblich hohe Instandsetzungkosten

Jahrelang, vermutlich jahrzehntelang hat die Eigentümerin offenbar wenig in die Instandhaltung der Seeterrassen investiert — sonst wäre das Gebäude nicht in dem behauptetetn Zustand. Nun wird der von ihr selbst verursachte Investitionsstau seitens der Eigentümerin als besonders beschwerend für den Erhalt bewertet. Eine Abrissgenehmigung darf nicht erteilt werden. Desweiteren gehören die Seeterrassen unter Denkmalschutz gestellt.

Quelle: www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Cafes-Seeterrassen-Neubau-guenstiger-als-Sanierung,seeterrassen104.html

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