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Verharmlosung

Berlin probiert hier einen zweifelhaften Sonderweg: Der Gesetzgeber hat in diversen Urteilen sogenannte "Freigängerhäuser" in allgemeinen Wohngebieten untersagt. Unter dem verniedlichenden Begriff "Wohnprojekt" wird hier versucht, diese Regelung zu umgehen. Das ist ausgesprochen problematisch und daher abzulehnen. Auch Maßnahmen der Resozialisierung haben geltendes Recht zu akzeptieren - "der Zweck heiligt die Mittel" darf hier angesichts des unstrittigen Restrisikos nicht gelten.

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