Integration fängt mit Identität an. Ohne Pass oder PEP gibt es niemals eine Aufenthaltserlaubnis.Liegen diese Voraussetzungen vor? Wenn nein, droht zwangsläufig die Abschiebung (§ 3 Aufenthaltsgesetz - Quellenangabe). Die einzige Chance zu bleiben sehe ich in einer Ausbildungsduldung. Würden Sie bitte ergänzen, ob die Identität durch Pässe oder PEP bestätigt ist?