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Art. 3 der Bayerischen Verfassung (1) 1Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat.2Er dient dem Gemeinwohl. (2) 1Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung.2Er fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.

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