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BaFöG-Empfänger (und zum Teil auch Stipendiaten) müssen nach dem vierten Semester einen Leistungsnachweis abgeben, sonst verlieren sie ihre Förderung. Diese Studierenden werden diskriminiert, da Ihnen der 2. Prüfungszeitraum, der sich erst ganz am Ende des 5., bzw. am Anfang des 6., Semesters befindet, nicht mehr zur Verfügung steht, um die notwendigen Module abzuschließen.

Quelle:

3.5

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