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Tanzschule

Es ist gerechter, keine Frage ! Tanzschulen sollten meiner Meinung nach aber gar keine Gema bezahlen müssen, da die Musik hier lediglich zu Unterrichtszwecken benutzt wird und hier keine Notwendigkeit einer Verwertung besteht. Öffentliche Veranstaltungen wie Bälle, Galas, . . . einer Tanzschule sollten dann aber sehr wohl berechnet werden.

Quelle:

3.1

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