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GEMA-Vermutung

1. Entscheidet sich ein Musiker einmal, seine Titel von der GEMA vertreten zu lassen, muss er ALLE Kompositionen von ihr vertreten lassen und darf keine Freetracks mehr anbieten oder muss selbst bezahlen. 2. Selbst wenn man eine Veranstaltung macht, auf der nur Lieder unter einer freien Lizenz gespielt werden, muss man eine Liste aller Tracks und der bürgerlichen Namen (!!!) der Komponisten haben oder der GEMA Gebühren zahlen, von denen die Künstler letztendlich keinen Cent sehen.

Quelle:

4.5

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