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Als Künstler lizensiere ich meine Musik unter der Creative Commons Contribution ShareAlike 2.0. Meiner Meinung nach muss der § 13c UrhWahrnG (GEMA-Annahme) dringend gestrichen werden, denn laut § 32 Abs. 3 Satz 3 darf ich als Urheber "ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen". Es kann doch nicht sein, dass die GEMA Gebühren von mir verlangt, wenn ich meine eigenen Werke zum kostenlosen Download zur Verfügung stelle und mir die Gebühren dann (gegen eine Bearbeitungsgebühr) zurückbezahllt... Das ist ein Verlustgeschäft für jeden Künstler. Niemand sollte einfach so meine Urheberrechte geltend machen können, wenn ich das nicht möchte.

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