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Bei der Aussage dieser Amtstierärztin muss auf die ?Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz?, die im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt; ländlicher Raum und Verbraucherschutz im September 2006 erstellt wurde, in der die Aufgaben derselben genau definiert sind, hingewiesen werden. Es dürfte wohl ziemlich einmalig sein, dass sich eine Behörde/Veterinärin während eines laufenden Strafverfahrens über einen Sachverhalt öffentlich äußert mit einer eindeutigen Beurteilung und dies auch noch ohne genaue Kenntnis des Anzeigeninhalts.

Quelle:

4.8

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