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Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen

Krankenkassenbeiträge werden erhoben auf bereits versteuerte (und mit Krankenkassenbeiträgen belasteten) Beträge. Die gesamten vom Arbeitnehmer gesparten Beträge werden erneut mit Beiträgen zur Krankenkasse (übrigens Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag!) belastet. Wäre das Ersparte auf einem Konto angelegt und würde dann abgehoben, wären keine Beiträge fällig. Dies ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sparformen. Die Altersvorsorge wird extrem geschmälert, die Zinsen wiegen diese Beiträge nicht auf!

Quelle:

4.4

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