Bürgerrechte

Gesetz zur Abwahl von Bürgermeistern in Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
247 Unterstützende 239 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

247 Unterstützende 239 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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In Baden-Württemberg kann sich der Bewerber selbst wählen, sofern er wahlberechtigt ist und außer ihm kein Wahlberechtigter zur Wahl geht. Des weiteren ist in vielen Gemeinden die Wahlbeteiligung so gering (20-23%). dass sich der Bewerber oft schämen müsste das Amt überhaupt angenommen zu haben. Die Möglichkeit der Abwahl ist da ein Minimum.

Quelle:

2.5

0 Gegenargumente
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Contra

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