Verkehr

Gleichbehandlung von Bürgern bei Fluglärm

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverkehrsministerium
1.104 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.104 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Militärischer Fluglärm

Opfern konzentrierten militärischen Fluglärms durch werktägliche Kampfjetübungen (Nordsaarland, Westpfalz) werden jegliche Grenzwerte versagt, weil dieser Lärm heilig ist. Das Grundgesetz verbietet Ungleichbehandlung, Diskriminierung und gewährleistet körperliche Unversehrtheit. Bei militärischem Fluglärm soll das alles aber nicht gelten, was eines Rechtsstaates unwürdig ist. Gleichbehandlung für alle, wie es im Grundgesetz garantiert ist.

Quelle:

4.2

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Contra

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Bitte Staatsvertrag richtig lesen

Ich bin mit dem Fluglärm auf Ihrer Seite. Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass Sie offensichtlich den Staatsvertrag nicht richtig gelesen haben. Es gibt kein Nachtflugverbot! Bitte genau lesen, was Schutzzeiten sind. Dann werden Sie erkennen, dass Zürich künftig rund um die Uhr auf 2400m über Meer über deutsches Hoheitsgebiet Flugzeuge steuern darf.

Quelle:

0.0

0 Gegenargumente
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