Hygienezeugnis
Vorschlag zur Erreichung einer höheren Sensibilisierung zum Thema Gluten: Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten (z.B. in Gaststätten, Mensen, Kantinen, Handel) brauchen ein sogenanntes Hygienezeugnis (= Belehrung durch das Gesunheitsamt nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz, Wiederholung mind. alle 2 Jahre). Es wäre eine praktikable Lösung bei dieser Hygiene-Unterweisung gleichzeitig über Zöliakie zu informieren. Wir Zölis benötigen ja auch unsere "Gluten-Hygiene".