Verkehr

Grünes Blinklicht für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und anderer Rettungsorganisationen

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
12.973 Unterstützende 12.860 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

12.973 Unterstützende 12.860 in Deutschland

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.03.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Zeit ist in diesem Fall nicht Geld sondern ggf Leben, daher finde ich das sehr gut und richtig. Einem evtl Missbrauch könnte man vorbeugen in dem der Melder von der Leuchte ausgelesen wird und diese nur aktiviert werden kann, wenn der Alarm maximal 15 Minuten her ist, so als Beispiel. Technisch ist das sicherlich möglich.

Quelle:

4.2

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Helfergleichstellung

Der Verfasser sollte für alle verständlich die Unterschiede zwischen Sonderrechten und Wegerechten darstellen. Diese werden hier sehr vermischt. Die Darstellung von Sonderrechten, die Feuerwehr-Angehörige hoheitlich zu stehen, anderen Angehörigen der Hilfsorganisationen nicht, durch eine grüne Rundumkennleuchte, macht erst Sinn, wenn wir eine rechtliche Gleichstellung aller Angehörigen aller Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erreichen. Dafür sollte sich erst eingesetzt werden.

Quelle:

2.4

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Missbrauch bei Einsätzen ohne eile/Wegerechtsverletzung

Wird künftig dann auch genutzt bei Einsätzen die ohne Eile gekennzeichnet werden. Dazu kommt, dass es kein Einheitliches Alarmierungssystem gibt, wo geregelt ist, dass jededer Kamerad in Deutschland auch ein Stichwort und Einsattext bekommt. Dies wäre notwendig um §38 StVo Absatz 1 ordnungsgemäß hervorzuheben. Es würde missbräuchlich verwendet werden um auch bei "Einsatz ohne Eile" zügiger die Autos besetzen zu können.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html

2.3

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Es gab schon mehrere Petitionen zu grünen Blinklichtern und sie sind alle gescheitert. Es gibt einen Grund, warum die einzelnen Mitgieder der freiwilligen Feuerwehr nicht mit Blaulicht fahren dürfen. Die Idee, dieses Verbot durch ein grünes Blinklicht umgehen zu wollen spiegelt die Überheblichkeit einiger Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wieder, die meinen, sie könnten sich über sämtliche Straßenverkehrsregeln hinwegsetzen.

Quelle:

2.0

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Schwachsinn

Nein es gibt sowieso schon viel genug Feuerwehr Rambos. Mit diesem Recht haben sie noch mehr Grund dazu. Und was soll das schon großartig bringen. Versteh die Leute die nicht sagen diese Sekunden retten Leben. Lieber komm ich 10 Sekunden später ans Gerätehaus. Die kann ich beim umziehen oder keine Ahnung reinholen. Aber was bringt es wenn zum Schluss Feuerwehrleute gerettet werden müssen, nur weil Sie meinen sie sind jetzt Gott weils am Auto grün blinkt.

Quelle: Eigene Erfahrung

1.3

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Die Nutzer der Rundumleuchte im Hoheitsfall würden aus meiner Sicht dann auch noch vermischen, dass kein Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet ist Platz zu schaffen sondern es nach Möglichkeit und ohne Eigengefährdung getan werden sollte. Dies wiederrum würde das Unfallrisiko wieder erhöhen.

Quelle:

0.0

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Der Feuerwehrler darf Sonderrechte wahrnehmen, aber keine Wegerechte (= Verkehrsteilnehmer müssen Platz schaffen). Diese dürfen nur mit Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen werden und NUR DANN, wenn es für das Retten von Menschenleben oder hoher Sachwerte von Nöten ist. Die Hürden sind hier also hoch, zurecht!!! Oft genug ist nach der Alarmierung nicht klar, ob zum Vollbrand im Krankenhaus oder zum Aufsammeln von Öl nach VU alarmiert wird. Ob nun blaues oder grünes Blinklicht, es ist nicht gewünscht, aus meiner Sicht zu Recht.

Quelle:

0.0

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