Bürgerrechte

Grundrechtseinschränkungen nur mit 2/3 Mehrheit im Bundestag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
3.019 Unterstützende 3.012 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

3.019 Unterstützende 3.012 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Diskussion

Die verfassungsmäßigen Grundrechte sind geschützt und nur im äußersten Notfall sowie zeitlich befristet an tastbar. Dass im Fall dieser vermeintlichen Krise was schief gelaufen ist, braucht keine weitere Erwähnung. Durch diese Petition könnte die dafür zwingend notwendige Diskussion ausgelöst werden, um zukünftig einen anderen Umgang mit unseren höchsten Werten zu erreichen. Dazu sollten sich unsere Parlamentarier bewusst sein bzw. werden!

Quelle:

3.8

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Contra

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Ist ohnehin bereits nur mit 2/3 Mehrheit möglich

Einschränkungen der Grundrechte sind verfassungsfeindlich, dafür sind es ja Grundrechte. Wer diese Rechte einschränkt muss einfach nur nach den gültigen Gesetzen verurteilt werden. Änderungen unseres Grundgesetzes, zur Einschränkung der Grundrechte, sind ohnehin bereits nur mit 2/3 Mehrheit möglich. Das eigentliche Problem ist, dass viel zu viel ohne die Mitbestimmung des eigentlichen Souverän, des Volkes, entschieden wird.

Quelle:

3.8

1 Gegenargument
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Diese Petition ist eine Falle. Es gibt im GG Paragraphen mit ewiger Gültigkeit. Die dort behandelten Grundrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn bestimmte drastische Voraussetzungen gegeben sind. Zum Beispiel ein Krieg, oder eben eine echte Pandemie. Diese Regelung durch eine Mehrheitsentscheidung zu ersetzen wäre gefährlich. Schon jetzt ist erkennbar wie Politik und Bevölkerung sich von einander entfernen. In dem Moment, wo die Politiker ein gemeinsames Interesse finden, welches sie von der Bevölkerung trennt, wäre das GG nur noch Dekoration.

Quelle:

3.3

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Bis auf einige wenige Gesetze (z.B. Haushaltsgesetz oder Berlin/Bonn-Gesetz) haben Gesetze immer Außenwirkung. Damit schränkt nahezu jedes Gesetz wenigsten die allgemeine Handlungsfreiheit ein (Art. 2 I GG). Da diese grundsätzlich jedes Tun und Unterlassen des Einzelnen schützt. Schreibt ein Gesetz bspw. vor, dass man vor einer roten Ampel anhalten muss, so kann ich nicht mehr einfach an der roten Ampel vorbeifahren. Das bedeutet, dass der Bundestag für fast jedes Gesetz eine 2/3 Mehrheit bräuchte, was wiederum die Funktionsfähigkeit des Parlaments erheblich einschränken würde.

Quelle:

2.5

1 Gegenargument
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