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Doppelbesteuerung

Verfassungswidrig auch insofern, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht beachtet wird; - was auch andere Steuern oder Abgaben betrifft; sie müssten alle gleich hoch sein, egal, wo man wohnt.. Verfassungswidrig auch durch Doppelbesteuerung : der Eigentümer zahlt bereits Steuern auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auf sein eigenes Einkommen; Grunderwerbssteuer; Abgaben für Straßenreinigung, Abwasser etc, Womit wird begründet, dass ich Steuern zahlen soll, auf etwas, was ich gekauft habe, was mir gehört? Es ist eben reine Willkür, weil man´s kann...

Quelle:

4.6

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