Es ist vollkommen wumpe, ob die Grundsteuer separat mit den Betriebskosten gezahlt wird oder der Eigentümer sie wie Instandhaltungs- und Verwaltungsaufwendungen in die Kaltmiete einrechnen muss. Der Mieter zahlt letztendlich das Gleiche. Insofern ist diese Diskussion völlig sinnfrei.
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