Keine Experimente zu Lasten der Bürger/innen
Das Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken als Anstalt des öffentlichen Rechts ist insolvenzunfähig, da die tragende Kommune Landkreis Hassberge als Gewährträger subsidiär und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens haftet § 89 Abs. 4 BayGemO). Es darf keinen weiteren Freibrief fürs Geldverschleudern geben!
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