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Ausgangspunkt ist der Copterflug. Warum wird dieser, der mit dem echten Modellflug nichts zu tun hat, nicht ausgekoppelt. Eine zwingende extra Versicherung würde eine Trennung dokumentieren. Eine deutliche Darstellung der Unterschiede zwischen Modellflug und Copterfliegerei würde dem Minister eventuell helfen die Dinge klar zu sehen. Die Begrenzung der Flughöhe bei 100 m für Modellflugzeuge ist sicherlich nur der Anfang, sofern kommerzielle Interessen dahinter stehen. Als nächstes kommt dann der Gleitschirmflug, der Segelflug und der UL-Flug. Alle fliegen über 100 m und wesentlich weiträumiger

Quelle:

1.9

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