Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Hebamme ist man in Deutschland, wenn man die entsprechende Ausbildung nachweisen kann und ein staatlich anerkanntes Examen abgelegt hat, bzw. wenn man aus dem Ausland kommt, eine gleichwertige Ausbildung besitzt, die herzulande anerkannt ist. Das hat Adelina nicht! Die Ausbildung, die sie im Kosovo gemacht hat, wird nicht ohne weiteres anerkannt, sie hätte noch eine Prüfung ablegen müssen. Sie ist somit keine Hebamme, diese Berufsbezeichnung ist geschützt und darf nur von denjenigen geführt werden, die das staatl. Examen erfolgreich abgelegt haben.

Quelle:

3.3

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