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Gesetzlicher Ersatz für Verdienstausfall

Ich wollte nur kurz mitteilen, dass hier keiner vergessen wird! Auf der Seite vom Bundesgesundheitsministeriums steht dazu folgendes: Ja, Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.

Quelle: Www.Bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

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