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Als Künstler und Handwerker bin ich Unternehmer. Die Soforthilfe des Bundes ist relativ unbürokratisch und ungewöhnlich schnell abgewickelt worden. Ein Teil der Hilfe ist laut Bewilligungsbedingungen für die notwendigen Ausgaben (Fixkosten) meines Unternehmens vorgesehen. Ein zweiter Teil ist für meinen ausgefallen Unternehmerlohn (bis 1200,- Euro/Monat) vorgesehen. Das habe ich so beantragt und auch komplett bewilligt bekommen. Wegen dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz wäre es angesagt wenn auch Freiberufler und KünstlerInnen zu gleichen Bedingungen eine Hilfe beantragen können.

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