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Rückzahlungspflicht für Soloselbständige ist grotesk!

Eine Rückzahlungspflicht für Soloselbständige wäre Existenzvernichtung - die Soloselbständigen sind nachweislich am härtesten betroffen, speziell wenn ihre Selbständigkeit erst kurz vor der Pandemie begann und sie nicht mal mehr investieren können, um ihre Start-Ups richtig aufzubauen. Wer hierzulande am unsichersten arbeitet und lebt, muss von Rückzahlung der niedrig vierstelligen Hilfen freigestellt werden.

Quelle:

2.5

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