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Trotz Bayern das Grundgesetz 1949 abgelehnt hat, s. Quelle, darf sich jeder bayerische Bürger bzgl. des Widerstands gegen den Rundfunkbeitrag auf das GG berufen, weil Bayern damals mit mehr als 2/3 von den anderen Bundesländern überstimmt wurde. Damit gilt das GG auch in Bayern uneingeschränkt, was der damalige bayerische Ministerpräsident auch eingeräumt hat. Jetzt ist klar, weshalb der Horst (der aus Bayern) stets eine Sonderstellung im Bund beansprucht. Alles weitere bei www.grundrechtepartei.de + www.rundfunkbeitragsklage.de + hier bei openpetition.de (Abschaffung Rundfunkbeitrag)

Quelle: www.t-online.de/nachrichten/wissen/id_69441280/schon-gewusst-bayern-hat-grundgesetz-nie-zugestimmt.html

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