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Artgerechte Hundehaltung durch mehr Freilaufflächen

§ 2 Nr. 1 Tierschutz-Hundeverordnung: Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien (..) zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat deutlich zu wenig Freilaufflächen für Hunde, um eine artgerechte Hundehaltung zu garantieren. Hunde brauchen die Möglichkeit zu freier sozialer Interaktion mit Artgenossen. Zudem werden durch die Schaffung von Freilaufflächen Brennpunkte zwischen Kinderspielplätzen, Radfahrern, Erholungssuchenden entschärft.

Quelle:

1.9

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