Pro

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Die Begrenzung der Verrechenbarkeit der Verluste auf 10.000,- unterjährig ist gem. § 263 StGB ein Betrug und gem. § 266 StGB eine Veruntreung. Denn es werden nicht die Gewinne besteuert, sondern die Geldeinnahmen auf das Brokerkonto. Ob die Geldeinnahmen Gewinne sind wird am Jahresende berechnet. Eine entsprechende Strafanzeige und Schreiben an die EZB ist in Bearbeitung.

Quelle:

4.8

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