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bessere Lösung

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es nicht eigentlich um die Umzäunung der Flächen am Nordpark, sondern um den Eintritt. Die Stadt kann diesen nach der Kommunalordnung u. dem Kommunalabgabengesetz erheben, per Satzung oder Benutzungsordnung. Sie kann aber auch in der selben Ausnahmen vorsehen, der Gestalt, dass die Anwohner dieser Gegenden davon befreit sind. Diese Lösung würde in gerechter Weise allen Beteiligten zu gute kommen.

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