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Verantwortung für den Menschen

Ein Gottesbezug in der Verfassung ist nicht notwendig, die Verantwortung das menschliche Zusammenleben zum Wohle aller zu regeln genügt. Diese Verantwortung ist universell und eben gerade unabhängig von theistischer Weltanschauung, kann atheistisch wie christlich oder sonstwie begründet oder empfunden werden.

Quelle:

3.8

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