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Feinstaubbelastungsgrenzen :An Arbeitsplätzen gilt eine zulässige Konzentration von 3000µg/m³ bei PM2,5. Diese wird nichtmal annähernd erreicht weder durch Raucher noch durch ein geöffnetes Bürofenster an einer stark befahrenen Straße. Es ist Heuchelei und die Massivität mit der so mancher Nichtraucher an die Sache herangeht erinnert mich schon sehr stark an die 30 Jahre siehe hierzu auch :http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fnahmen_gegen_das_Rauchen_im_NS-Staat. Mfg Dietrich

Quelle:

3.8

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