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Verhältnismäßigkeitsprinzip Grundrechte

Bei der so immens emotional geführten Diskussion zum Thema Rauchen/Nichtrauchen kann für mich nur noch eines gelten: Das als verfassungsrechtliche Gebot verankerte "Verhältnismäßigkeitsprinzip" zum Schutz vor übermäßigen Eingriffen des Staates. Jetzt kann jeder, der das liest (und auch versteht), mal für sich selber entscheiden ob - Legitimer Zweck - Geeignetheit - Erforderlichkeit - Angemessenheit vorliegt, in der Frage ob das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher weiter verschärft werden muss.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29

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