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Recht

Bayern Das Reiten ist in der Bayrischen Verfassung, dem Waldgesetz (BayWaldG) und dem Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) geregelt. Verfassung des Freistaates Bayern Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992) BayRS 100-1-I, letzte Änderung: 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) Art. 141 Abs. 3 Recht auf Naturgenuss

Quelle: Sonja Schütz

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