Zum 2. Gegenargument betreffs Kinder radeln auf dem Bürgersteig
Nix mit "Hintergedanke". Ich habe lediglich aus der StVO zitiert. Falls Sie eine Initiative starten wollen, dass Kinder bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres nicht mehr auf dem Gehweg fahren müssen und Kinder bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres die Gehwege nicht mehr benutzen dürfen, so sollten Sie sich an das Landesverkehrsministerium wenden. Denn das Verkehrsrecht wird von der Versammlung der Länder, also dem Bundesrat geändert.
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