Zum 3. Gegenargument betreffs Kinder radeln auf dem Bürgersteig
Da haben wir uns falsch verstanden: Als allerersten Kommentar links bei Pro hatte ich geschrieben: "Bürgersteige von nur 1,49m Breite reichen schon als Grund aus so einen Kreisverkehr abzulehnen! Ein Gehweg einschließlich Sicherheitsstreifen bis zum Fahrverkehr unter 2,50m ist dreist regelwidrig. Da sind 2,50m schon knapp pro gute Lebensqualität."
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