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Verfassungsbeschwerde

Die Abschiebung von Sami bedeutet auch für seine Freunde und Helfer in Deutschland eine Verletzung der Menschenwürde und des Menschenrechts auf "freie Entfaltung der Persönlichkeit". Der Staat hat nicht das Recht, Menschen daran zu hindern, Hilfe zu leisten, persönliche Freundschaften und Beziehungen aufzubauen. Hilfeleistung gehört ohne Zweifel zur "allgemeinen Handlungsfreiheit" jedes Bürgers, die der Staat durch Abschiebungen ohne Rechtsgüterabwägung unzulässig einschränkt. Jeder helfende Bürger sollte gegen die Einschränkung seines o.g. Grundrechts Verfassungsbeschwerde erheben.

Quelle: www.grundrechteschutz.de/gg/freie-entfaltung-der-personlichkeit-258

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