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Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde der Bedarf an "Verhinderungspflege" wie folgt begründet: "Erkrankt die Pflegeperson oder fährt sie in Erholungsurlaub, gerade auch um neue Kräfte für die Fortsetzung der Pflege zu sammeln, soll dies nicht dazu führen, daß der Pflegebedürftige in stationäre Pflege überwechseln muß." (S. 113, BT-Drs. 12/5262). Ist es denn so abwegig, eine Reserve für den Fall zu haben, dass die Pflegeperson erkrankt? Ob die 60% von 3.300 € betragen muss, sei dahingestellt...

Quelle: dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/052/1205262.pdf

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