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Wir haben seit zweieinhalb Jahren eine 7-jährige Pflegetochter, die auf Grund ihrer Kindheitsraumatisierung mit Pflegestufe drei eingruppiert ist. Der Alltag mir ihr ist sehr anstrengend und wir nutzen durchgehend die Möglichkeit in der Woche regelmäßig stundenweise Entlastung durch eine Einzelbetreuerin der Lebenshilfe in Anspruch zu nehmen. Besonders im Urlaub, können wir durch die bisherige Flexibilität der Verhinderungspflege sehr gezielt stundenweise Entlastung bekommen, ohne das Mädchen aus der Familie weggeben zu müssen. Wir hoffen sehr, dass die Regelung so bleibt wie bisher.

Quelle:

2.5

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