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Selbstverpflichtung von Hersteller und Biker

Keine Fahrverbote für Motorräder, sondern: 1: Definition einer sinnvollen Lärmmessung - der dB (A) Wert im Leerlauf ist ja wohl das ungeeigneteste Kriterium, was man so erfinden kann. 2: Messungen an Lärmschwerpunkten mit direkter Ansprache der einzelnen Verursacher. Ggf. auch Strafen bis hin zu Fahrverboten für Uneinsichtige. 3: Selbstverpflichtung der Hersteller, die jeweils technisch möglichen minimalen Lärmemissionen in den Serienmaschinen zu realisieren. 4: Verbot von Zubehörteilen, die den Lärm von Motorrädern bewusst gegenüber der Serie erhöhen.

Quelle:

2.5

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