Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Impfschaden

"während das Gesundheitsministerium wohl kaum für einen Impfschaden aufkommen würde"... Wenn man schon eine Petition startet, sollte man sich vorher umfassend informieren und dann die ganze Wahrheit schreiben! NEIN, das Gesundheitsministerium nicht, dafür aber das Versorgungsamt! Wer durch eine Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben war, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. (§60 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz) Das bedeutet u.A. Rehabilitation, Umschulung und/ oder eine Rente.

Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html</a>

3.9

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