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Grundrechte sind keine Sonderrechte

Man darf sich nicht täuschen lassen: Das, was manche "Sonderrechte" nennen, sind eigentlich essentielle Grundrechte die - wenn überhaupt - so gering wie möglich eingeschränkt werden dürfen. Wenn Einschränkungen aufgehoben werden, muss das für alle gleichermaßen gelten, denn es ist nicht nur unsicher, ob jemand mit Impfung jemanden infizieren kann, dies ist genauso auf Personen mit möglicher Kreuzimmunität, sowie symptomloser oder durchgemachter Infektion anwendbar, daher ist der Fokus nur auf die Impfung für den "Normalzustand" eine sehr einseitige und ungleich behandelnde Sichtweise.

Quelle:

3.8

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