Verkehr

Keine Tempodrosselung auf 100km/h auf den Bundesstrassen B29, B14 im Rems Murr Kreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Richard Sigel
16 Unterstützende 5 in Rems-Murr-Kreis

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

16 Unterstützende 5 in Rems-Murr-Kreis

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Die Straßen sind sehr sicher und in einem autobahnähnlichen Zustand.

Da es sich hierbei um sehr gut ausgebaute Schnellstraßen in einem autobahnähnlichen Zustand handelt; mit 2 Bahnen je Fahrtrichtung, schließe ich mich dem Petenten an und fordere eine Beibehaltung der erlaubten 120 km/h.

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Contra

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Bundesstraßen sind keine Autobahnen, Inwiefern wird die Selbstentscheidung eingeschränkt?

Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt, sind 120 km/h auf einer Bundesstraße unnötig, da diese, wie gesagt keine Autobahn ist. Zu den im Text geschriebenen Argumenten: 1. Handys sind nach der §23 StVO bereits verboten und werden auch bestraft (über die Verhältnismäßigkeit lässt sich streiten) 2. Verstehe ich nicht, wo dem Fahrer die Entscheidung genommen wird. Ob man nun gezwungen ist, maximal 120 oder maximal 100 km/h zu fahren, spielt für die Selbstentscheidung keine Rolle.

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Es wird ja schon auf Landstraßen gedrängelt, wenn man bei erlaubten 100 Km/h keine 110 fährt.

Begründung: Bundesstraßen sind keine Autobahnen. In den Niederlanden sind auf Schnellstraßen ebenfalls nur 100 erlaubt, auf Landstraßen gar nur 80. Generell bin ich für 100km/h auf gut ausgebauten und breiten Überlandstraßen. Auf schmalen, kurvigen und alleeförmigen Straßen sollte generell 80 als Maximalgeschwindigkeit gelten. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer !

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