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Die Interpretation, dass das Gute auf die Existenz eines Gottes zurückzuführen sei, ist ausschließlich den etablierten Kirchen bzw. Sekten geschuldet. Durch die Aufnahme des Gottesbezugs in die Landesverfassung wird die Position der Kirchen in unzulässiger Weise gestärkt, da diese für sich den Alleinvertretungsanspruch für die Interpretation, welche Bedeutung der Gottesbezug besitzen soll, reklamieren würden.

Quelle:

2.8

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