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Artikel 3 des Grundgesetzes

Das ist eine Frage der Juristischen und Sozialen Gleichheit. Es kann und darf in einem Demokratischen Land nicht sein ,dass es Bevorteilungen gibt. Eine angemessene Verfolgung von Verkehrssündern aller Klassen wird dazu beitragen ,dass es weniger zu unangemessenen Ausgleichsstrafen für einzelne Gruppen kommt. Es kann nicht sein ,dass Autofahrer für Ampeln und Radwege zur Kasse gebeten werden , jedoch Radfahrer diese nicht Nutzen kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Fahrerflucht von Radfahrern ist der Autofahrer ebenso immer der Dumme ,festhalten ist Strafbar, und sonst melden geht nicht.

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2.0

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