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Amtsschimmel bitte zum Abdecker schicken

Die Regelung in Mc Pomm ist, dass der Fahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindingkeit um maximal 50% überschreiten darf. Also bei eigeschlatetem Blaulicht und Martinshorn 75 km/h. Nach meiner Logik und meinem Verständnis darf jemandem der Führerschein nicht entzogen werden, wenn er nur 15km/h schneller war als er tatsächlich fahren durfte. Was sagt der Anwalt dazu ? Der Amtsschmmelt wiehert mal wieder bis einem speieübel wird. Ich unterschreibe.

Quelle:

3.3

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