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Aus dem Osten wird vielfach kritisiert, dass das Grundgesetz ein "westdeutsches" Grundgesetz sei, keine gemeinsam erarbeitete, gesamtdeutsche Verfassung. Mit der angestrebten Grundgesetzänderung würde der Gedanke "Kultur für alle", der in der DDR sehr wichtig war, Eingang ins Grundgesetz finden. Das Grundgesetz würde dadurch etwas mehr zu einer "gesamtdeutschen Verfassung", was für viele Menschen im Osten Deutschlands wichtig ist. Weiterhin würde die Platzierung als Artikel 20b eine gute Balance von Natur und Kultur als Staatsziel zum Ausdruck bringen.

Quelle:

3.3

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