unzulässige Verallgemeinerung
Der aktuelle Fall ist der falsche Kriegsschauplatz, um für die Kunstfreiheit zu kämpfen. Selbst Verfechter der These: "Kunst muss frei bleiben" werden zustimmen, dass Kunst nicht beleidigen, verleumden oder ehrverletzend einer einzelnen Person gegenüber sein darf. Es kommt darauf an, ob im Einzelfall die Kunstfreiheit höher wiegt oder das Persönlichkeitsrecht der dargestellten Person. Im vorliegenden Einzelfall haben 2 Instanzen das Persönlichkeitsrecht des Kindes als Wichtiger eingestuft. Die Details der Prozesse wurden hier nicht mitgeteilt. Warum sollen die Entscheidungen falsch sein?
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