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geringes Einkommen und GEZ

GEZ Gebühren sind seit der Einführung von Hartz 4/ALG II Einkommensart abängig, nicht mehr von der Einkommenshöhe. Somit fallen nun bei vielen EM-Rentner oder Menschen mit geringer Rente GEZ Gebühren an, die zuvor noch befreit waren. Sie liegen teilweise minimal über dem Satz der Sozialhilfe, rutschen mit der Zahlung dieser Gebühr jedoch darunter. Dies muss unterbunden werden.

Quelle:

3.8

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